Wer seine Tätigkeit für freiberuflich in hinblick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, auflage einen Heiratsantrag beim zuständigen Finanzamt ergeben. Dieses entscheidet letztlich dadurch, ob der Zustand Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Was prägnant ein Gewerbe ist, wird statthaft nicht ausdrück